01805-Rufnummer kosten einheitlich aus allen deutschen Netzen 14 cent pro Minute.
Eine Angabe des Preises in der Form "*0,14 € pro Minute aus allen dt. Netzen" ist erforderlich.
Eine Ansage erfolgt vor der Weiterleitung an unser System mit einer Preisinformation. Erst anschließend kostet der Anruf.
1. Gesetzliche Grundlagen
Für die Preisangabepflichten bei Mehrwertrufnummern sind in Deutschland vor allem folgende Gesetze und Verordnungen relevant:
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 66a TKG – Pflichten bei der Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten
„Wer Verbrauchern [...] entgeltpflichtige Telekommunikationsdienste anbietet, hat den Preis [...] in einer leicht wahrnehmbaren, deutlich lesbaren oder sonst gut verständlichen Weise in deutscher Sprache anzugeben.“
§ 66b TKG – Tarifansagepflicht
§ 66c TKG – Kennzeichnungspflichten
Preisangabenverordnung (PAngV)
§ 1 Abs. 1 PAngV – Grundsatz
„Wer Verbrauchern [...] Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer [...] zu zahlen sind.“
Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Abs. 1 TMG – Allgemeine Informationspflichten
„Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien [...] Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“
Diese Vorschriften zielen darauf ab, Verbrauchern eine klare, unmissverständliche und vollständige Preisinformation zu gewährleisten, bevor Kosten entstehen.
2. Preisstruktur bei 01805-Nummern
Die Rufnummer 01805-900900 gehört in die Kategorie 0180-5. Für Anrufe zu 01805-Nummern gelten seit dem 1. Juni 2013 folgende Preisobergrenzen (sofern in den Tarifinformationen nichts Abweichendes vereinbart ist):
Aus allen deutschen Netzen: bis zu 14 Cent pro Minute (inkl. MwSt.) Auch aus dem Mobilfunknetz!
Der konkrete Preis kann je nach Telefonanbieter leicht variieren, liegt jedoch maximal bei den genannten Obergrenzen. Unternehmen, die eine 01805-Nummer betreiben, sind verpflichtet, die Kosten unmissverständlich anzugeben – üblicherweise in folgender Form:
0,14 €/Minute aus allen dt. Netzen
Thought about Preisanzeigepflicht für Mehrwertrufnummern für 49 Sekunden
Preisanzeigepflicht für Mehrwertrufnummern am konkreten Beispiel der Rufnummer 01805-900900 (Tiernotdienste)
In Deutschland gelten für die Nutzung von Mehrwertrufnummern (z. B. 0180-Rufnummern) strenge Regelungen zur Preistransparenz. Insbesondere im sensiblen Bereich eines bundesweiten Tiernotdienstes ist es entscheidend, dass Anrufer die anfallenden Kosten klar und eindeutig erkennen können. Dieser Artikel erläutert, welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind, und zeigt anhand der konkreten Nummer 01805-900900 auf, wie die Preisangaben korrekt erfolgen sollten.
1. Gesetzliche Grundlagen
Für die Preisangabepflichten bei Mehrwertrufnummern sind in Deutschland vor allem folgende Gesetze und Verordnungen relevant:
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 66a TKG – Pflichten bei der Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten
„Wer Verbrauchern [...] entgeltpflichtige Telekommunikationsdienste anbietet, hat den Preis [...] in einer leicht wahrnehmbaren, deutlich lesbaren oder sonst gut verständlichen Weise in deutscher Sprache anzugeben.“
§ 66b TKG – Tarifansagepflicht
§ 66c TKG – Kennzeichnungspflichten
Preisangabenverordnung (PAngV)
§ 1 Abs. 1 PAngV – Grundsatz
„Wer Verbrauchern [...] Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer [...] zu zahlen sind.“
Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Abs. 1 TMG – Allgemeine Informationspflichten
„Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien [...] Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“
Diese Vorschriften zielen darauf ab, Verbrauchern eine klare, unmissverständliche und vollständige Preisinformation zu gewährleisten, bevor Kosten entstehen.
2. Preisstruktur bei 01805-Nummern
Die Rufnummer 01805-900900 gehört in die Kategorie 0180-5. Für Anrufe zu 01805-Nummern gelten seit dem 1. Juni 2013 folgende Preisobergrenzen (sofern in den Tarifinformationen nichts Abweichendes vereinbart ist):
Aus dem deutschen Festnetz: bis zu 14 Cent pro Minute (i. d. R. inkl. MwSt.)
Aus dem deutschen Mobilfunknetz: bis zu 42 Cent pro Minute (i. d. R. inkl. MwSt.)
Der konkrete Preis kann je nach Telefonanbieter leicht variieren, liegt jedoch maximal bei den genannten Obergrenzen. Unternehmen, die eine 01805-Nummer betreiben, sind verpflichtet, die Kosten unmissverständlich anzugeben – üblicherweise in folgender Form:
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Minute aus dem Mobilfunknetz
3. Konkretes Preisbeispiel für 01805-900900
Angenommen, Ihr Anbieter berechnet den Höchstsatz (wie oben aufgeführt):
Deutsche Netze: 0,14 €/Minute
Ein 5-minütiges Gespräch aus dem Festnetz kostet demnach:
5 Minuten x 0,14 € = 0,70 €
Diese Angaben müssen inklusive Umsatzsteuer erfolgen (also keine Netto-/Brutto-Verwirrung). Wichtig ist, dass Sie auf Ihrer Webseite, in Flyern oder bei mündlicher Ankündigung vor Gesprächsbeginn klar auf die Minutenpreise und alle Zusatzkosten (falls vorhanden) hinweisen.
4. Umsetzung der Preisanzeigepflicht
Um den Anforderungen aus TKG, PAngV und TMG zu genügen, sollten alle Kontaktpunkte mit den Kunden folgende Informationen eindeutig enthalten:
Tarifkennzeichnung:
Rufnummer (z. B. „01805-900900 – Tiernotdienst“)
Hinweis auf den Tarif („14 ct/Min aus Deutschland“)
Abrechnungsmodalitäten:
Abrechnung pro Minute (jede angefangene Minute wird berechnet)
Beispiele:
5-minütiges Gespräch aus dem Festnetz: 0,70 €
Medien zur Veröffentlichung:
Website: Deutlich sichtbare Preisangabe z. B. im Kopf- oder Fußbereich der Seite, neben der Rufnummer oder in den FAQs.
Drucksachen/Werbematerial: Deutlich lesbare Preisangaben direkt bei der Rufnummer.
Telefonansage (optional): Kurze Tarifansage vor Gesprächsbeginn, soweit dies praktikabel ist.
5. Folgen bei Verstößen
Die Nichtbeachtung der Preisanzeigepflicht kann für den Betreiber einer 0180-Nummer erhebliche Konsequenzen haben:
Abmahnungen
Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände können wegen unlauterem Wettbewerb abmahnen.
Dies ist oft mit Abmahnkosten und ggf. Unterlassungserklärungen verbunden.
Bußgelder
Die Bundesnetzagentur kann Bußgelder verhängen, wenn Unternehmen wiederholt oder schwerwiegend gegen die Transparenzpflichten verstoßen.
Reputationsschäden
Unzufriedene Anrufer, die sich über undurchsichtige oder überraschend hohe Kosten ärgern, können dies publik machen (Online-Bewertungen, Social Media), was dem Unternehmen langfristig schadet.
6. Fazit
Die Preisanzeigepflicht für Mehrwertrufnummern wie die 01805-900900 (Tiernotdienste) ist gesetzlich klar geregelt und dient primär dem Verbraucherschutz. Unternehmen und Organisationen, die solche Mehrwertrufnummern nutzen, müssen sicherstellen, dass Verbraucher jederzeit vollständige und transparente Informationen über die anfallenden Kosten erhalten.
TKG, PAngV und TMG sind die wichtigsten Rechtsquellen.
Aus dem Festnetz wie aus dem Mobilfunknetz betragen die Kosten bei einer 01805-Rufnummer 14 Cent pro Minute
Die Einhaltung der Preisanzeigepflicht vermeidet Abmahnungen, Bußgelder und Vertrauensverlust bei Kunden.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert teure Rechtsstreitigkeiten und einen erheblichen Imageschaden. Mit einer klaren und gesetzeskonformen Preisangabe hingegen schaffen Betreiber Vertrauen und gewährleisten einen professionellen Auftritt – gerade in einem Bereich wie dem Tiernotdienst, wo schnelle und kompetente Hilfe im Vordergrund steht.